Inhalt

Gut behandelt – fit im Arbeitsleben

Foto: Schreibtisch mit Unterlagen, Geldscheinen, offenen Büchern

Die Leistungsfähigkeit im Beruf ist bei den meisten Betroffenen nicht wesentlich eingeschränkt. Denn bei einem Großteil der Menschen mit Epilepsie hören die Anfälle unter der Therapie mit antiepileptischen Medikamenten auf.

Für Berufstätige ist es von großer Wichtigkeit, dass ihre Arbeitsleistung nicht durch Nebenwirkungen von Medikamenten, wie Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen, vermindert wird. Fragen Sie Ihren Arzt ganz gezielt nach einem Arzneimittel, das nicht mit solchen Nebenwirkungen behaftet ist.

Bewerbung: Epilepsie angeben?
Bei Bewerbungen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Epilepsie nur dann angeben, wenn Sie nicht anfallsfrei sind und wenn die Epilepsie für Ihre Tätigkeit ein erhöhtes Unfallrisiko oder eine Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes bedeutet.

Unfälle vermeiden
In der Regel gilt, dass Menschen mit Epilepsie nicht häufiger krankheitsbedingt fehlen oder Arbeitsunfälle haben als andere Beschäftigte. Epilepsie-Kranke können jedoch infolge von Anfällen Unfälle am Arbeitsplatz erleiden. Ein Betroffener sollte keiner Tätigkeit nachgehen, die ihn selbst oder seine Kollegen einer erhöhten Unfallgefährdung aussetzt. Eventuell reicht eine geringe Veränderung des Arbeitsplatzes, um das Unfallsrisiko zu vermindern (siehe auch Computer und Epilepsie).

Berufswechsel
In den Fällen, in denen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es zahlreiche Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation, wie Umschulungen oder Fortbildungen. Für manche Betroffene kann es sinnvoll sein, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Es ist jedoch ratsam, das Für und Wider eines solchen Ausweises gut abzuwägen. In Einzelfällen kann auch eine Berentung die beste Lösung sein. Zu diesem Schritt sollte man sich aber niemals drängen lassen.

Lassen Sie sich beraten
Bei allen Fragen der Berufstätigkeit suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arzt. Wichtige Ansprechpartner sind darüber hinaus das Arbeitsamt sowie Epilepsie-Selbsthilfegruppen und -Organisationen.

Foto: Link ffnet in neuem Fensterpixelquelle.de