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Fahrtauglichkeit und Führerschein

Symbolbild: Straße. Quelle: pixelquelle.de

Anfälle am Steuer können zu schweren Verkehrsunfällen führen. Deshalb hat das erhöhte Risiko für weitere epileptische Anfälle weit reichende Konsequenzen auf die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge.

Bei einem einzelnen epileptischen Anfall muss in aller Regel drei bis sechs Monate gewartet werden, bis die Kraftfahrtauglichkeit wieder befürwortet werden kann.

Voraussetzung für Fahrerlaubnis: keine Anfälle
Allgemein gilt, dass Menschen mit Epilepsie, solange sie nicht sicher anfallsfrei sind, kein Kraftfahrzeug steuern dürfen. Die Erst- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von Anfallsfreiheit ist eine Einzelfallentscheidung, die sich auf ein entsprechendes ärztliches Attest stützt. Bei wiederholten epileptischen Anfällen müssen Patient und Arzt sicher sein, dass über in der Regel mindestens ein Jahr keine Anfälle aufgetreten sind. Für Berufskraftfahrer gelten allerdings sehr viel strengere Richtlinien.

Spezialfälle
Spezielle Regelungen gelten für Gelegenheitsanfälle, schlafgebundene Anfälle, Anfälle ohne Bewusstseinsstörung, sowie Anfälle, die unmittelbar nach Hirnoperationen oder -verletzungen aufgetreten sind.

Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung
Diese und weitere Richtlinien sind in den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ zusammengefasst, die zuletzt im Jahr 2000 von den Bundesministerien für Verkehr und Gesundheit herausgegeben wurden. Bei Interesse können Sie sich die Leitlinien bei der Link ffnet in neuem FensterDeutschen Epilepsie-Vereinigung besorgen.

Foto: Link öffnet in neuem Fensterpixelquelle.de